Karstadt-Schließungen: Aufsichtsrat beschließt Aus für fünf Filialen

(Essen, 12. Mai 2015) In seiner außerordentlichen Sitzung vom 12.05.2015 hat der Aufsichtsrat der Karstadt Warenhaus GmbH Schließungsbeschlüsse für fünf Standorte gefasst: Recklinghausen, Bottrop, Dessau, Neumünster und Mönchengladbach-Rheydt.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung dieser Standorte ist nicht nur seit Jahren negativ und belastet damit die Gesundung des Gesamtunternehmens und aller übrigen Filialen, diese Standorte haben, insbesondere aufgrund von erheblichen lokalen Nachteilen und struktureller Standortgegebenheiten, trotz aller Bemühungen der letzten Monate, keine Zukunftsperspektive.

Steigender Wettbewerbsdruck durch Einkaufscenter und negative Bevölkerungsentwicklung

Zu den gravierendsten Nachteilen gehören steigender Wettbewerbsdruck durch teils innerstädtische Einkaufscenter und die negative Bevölkerungs- und/oder Kaufkraftentwicklung der Städte. In den meisten Fällen stehen dem keine Initiativen der Städte oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften zur Verbesserung des innerstädtischen Handels gegenüber, so dass ein nachhaltiger Turnaround unmöglich wird.

Wolfram Keil, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Karstadt Warenhaus GmbH, stellt fest: „Es ist uns nicht leicht gefallen, im Rahmen der dringend notwendigen Sanierung diese Entscheidung zur Schließung von fünf Standorten zu treffen. Das Management hat seit langem darauf hingewiesen, wie negativ sich Genehmigungen für innerstädtische Einkaufscenter und mangelnde Initiativen zur Stärkung des innerstädtischen Handels auf die Karstadt-Standorte auswirken können und hat in den letzten Monaten alles versucht, eine nachhaltige Entwicklungsperspektive für diese Standorte zu erarbeiten.“

Karstadt-Schließungen die Schließungszeitpunkte

Für die einzelnen Filialen gelten folgende Schließungszeitpunkte: Recklinghausen 30.06.2016, Bottrop 31.03.2016, Dessau 31.03.2016, Neumünster 30.06.2016 und Mönchengladbach-Rheydt 30.06.2016. Für die von den Schließungen betroffenen Mitarbeiter gelten die Regelungen des mit dem Gesamtbetriebsrat bereits im Februar 2015 abgeschlossenen Sozialplans sowie der im März 2015 mit ver.di abgeschlossene Tarifsozialplan.

Das dem Aufsichtsrat im Herbst 2014 präsentierte Konzept zur Sanierung von Karstadt besteht aus drei Säulen: Ertragssteigerungen, Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung von Personal- sowie Sachkosten sowie strukturelle Maßnahmen zur Rentabilitätsverbesserung des Filialportfolios.

Prozess des tiefgreifenden und umfassenden Wandels

Karstadt-CEO Dr. Stephan Fanderl dazu: „Wir stehen mitten im Prozess des tiefgreifenden und umfassenden Wandels und sind auf einem guten Weg. Sanierung und Zukunftskonzept bedingen sich gegenseitig. Die Sanierung hat uns bislang viel abverlangt. Ohne zum Teil sehr schmerzliche Entscheidungen, wie die Schließung von Filialen ohne strategische Perspektive, können wir die Gesundung des Gesamtunternehmens nicht sichern. Alle Anstrengungen müssen parallel darauf ausgerichtet bleiben, schnell operativ besser zu werden und die Filialrentabilität zu verbessern.“

[Text: Karstadt/parfuemerienachrichten; Bild: parfuemerienachrichten]

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