Kommentar: Schluss mit der Ungleichbehandlung

Kaus Kobberger, stellvertertender Vorsitzender von first in beauty und Vizepräsident des Europäischen Parfümerieverbandes FEPD zur Missständen in der Handhabung der Depotverträge.

Fast alle Depotverträge autorisieren zum Einkauf der Duft-, Pflege- und Makeup-Produkte der jeweiligen Marke. Umso erstaunlicher ist es, dass immer mehr Marken in den letzten Jahren bestimmte aktuelle Produkte nur an eigenen Countern oder exklusiv bei großen Handelspartnern lancieren und damit den überwiegenden Teil der Depositäre von aktuellen Neuheiten auszuschließen.

Auf der anderen Seite versuchen diese Marken gleichzeitig absolut jede andere Neuheit in großen Mengen an die Depositäre zu verkaufen. Es ist allerdings höchste Zeit gegen dieses Vorgehen der Marken, einen Verstoß gegen die Depotverträge, vorzugehen und dies aus verschiedenen Gründen:

  1. Der Facheinzelhandel verliert an Kompetenz, denn der Verbraucher versteht nicht, dass er in seiner Parfümerie, in der er sonst alle Produkte seiner Marke bekommt, für solche Produkte, die meist in den Magazinen redaktionell erwähnt werden, nun zu einer anderen Verkaufsstelle gehen muss.
  2. Die Parfümerieeinzelhändler und ihre Mitarbeiter werden hierdurch nachhaltig für diese Marken demotiviert, da Sie vom Verkauf aktueller Produkte ausgeschlossen werden, sich aber in allen anderen Dingen an den Depotvertrag halten sollen und täglich Kunden verlieren, die von den Marken an eigene Counter, die eigenen Internetshops oder an große Handelspartner umgelenkt werden.

Wir alle müssen darüber nachdenken, wie wir diesem Missstand begegnen. Ganz sicherlich sind hier auch die Kooperationen gefordert.

[Text/Bild: Kobberger]