Vom 27. bis 29. Mai 2015 findet in Düsseldorf ein Seminar der Bundesfachschule des Parfümerie-Einzelhandels zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel vor der IHK statt, die Prüfung kann dass Anfang Juni bei verschiedenen IHKs abgelegt werden.
Im Einzelhandel dürfen Arzneimittel normalerweise nur in Apotheken verkauft werden. Lediglich für sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich. Diese betreffen Produkte wie z.B. Tees, Stärkungs- und Schlankheitsmittel, Vitaminpräparate, Heilkräuter, oder auch Säfte aus Arzneipflanzen.
Freiverkäufliche Arzneimittel – Sachkundenachweis erforderlich
Wer entsprechende Produkte anbieten oder verkaufen möchte benötigt jedoch einen Sachkundenachweis, der durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erworben werden kann. Eine gute Vorbereitung ist daher wichtig. Daher bietet die Bundesfachschule des Parfümerie-Einzelhandels e.V. am Standort Düsseldorf entsprechende Schulungen an. Für Mitglieder der Bundesfachschule, des Bundesverband Parfümerien e.V. und der Einzelhandelsverbände gelten Sonderkonditionen.
Die erfahrenen Dozenten der Bundesfachschule, ein praxisorientierter Aufbau der Schulungen und die persönliche Erreichbarkeit für Fragen bieten dabei beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfung. Zusätzlich erarbeiten die Teilnehmer den gesamten Prüfungsstoff im Seminar selbstständig und werden mit der Prüfmethode vertraut gemacht. Sie erhalten so die notwendige Sicherheit für eine erfolgreiche Prüfung.
Weitere Informationen zum Seminar finden Sie auf der Web-Seite der Bundesfachschule unter:
http://bundesfachschule.de/arzneimittel.html
[Text: Bundesfachschule/Bild: Fotolia]