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Neue Gruppenfreistellungsverordnung verabschiedet
Weiterhin können die Unternehmen selbst entscheiden, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezügliche Vereinbarungen keine Preisabsprachen oder andere Kernbeschränkungen enthalten und weder Hersteller noch Vertriebshändler mehr als 30% am jeweiligen Markt besitzt.

GVO: Pressemitteilung der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat eine neue Gruppenfreistellungsverordnung
für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertriebshändlern für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen angenommen. Die Verordnung und die dazugehörigen Leitlinien tragen der Bedeutung des Internets Rechnung, das sich in den letzten zehn Jahren für den Online-Verkauf und den grenzüberschreitenden Handel zu einem wichtigen Vertriebskanal entwickelt hat und dessen Entwicklung die Kommission im Interesse einer breiteren Produktauswahl für die Verbraucher und im Interesse des Preiswettbewerbs fördern möchte. Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass die Unternehmen selbst entscheiden, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezügliche Vereinbarungen keine Preisabsprachen oder anderen Kernbeschränkungen enthalten und keine der beiden Seiten – d. h. weder Hersteller noch Vertriebshändler – mehr als 30 % am jeweiligen Markt besitzt. Zugelassene Händler dürfen die Produkte ohne Mengenbeschränkungen über das Internet verkaufen. Zudem gibt es weder Einschränkungen in Bezug auf den Standort der Kunden noch die Preise.

Zitat: Wachstumsstrategie
Jean-Paul Agon CEO von LÓréal zur Wachtumsstrategie des Konzerns in Deutschland.
[Lebensmittelzeitung 13/2010]

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