EU-Pläne für Barrierefreiheit im Online-Handel überfordern Mittelstand

Richterhammer und Gesetzbuch - Europäische Union [Bild: FOTOLIA/Zerbor]

EU-Pläne für Barrierefreiheit im Online-Handel überfordern Mittelstand. Unter dem Motto „gleiches Web für alle“ diskutierten in den letzten Tagen auf der Internetmesse re:publica Webseitenbetreiber über die Anforderungen an barrierefreie Webseiten. Pläne zur Schaffung EU-weit einheitlicher verbindlicher Barrierefreiheitsanforderungen bringen aber viele mittelständische und kleine Unternehmen in Schwierigkeiten.

Bürokratieaufbau schafft Mehrbelastungen

Dabei geht es beispielsweise darum, dass alle Produktfotos und Texte im Online-Shop für entsprechende Sprachprogramme für Blinde auslesbar sein müssen. In der Folge müsste jedes Foto mit einem Beschreibungstext versehen werden, den das Programm dann vorlesen kann. „Sollten die geplanten Anforderungen tatsächlich für den Online-Handel gelten, müssen Händler in Deutschland mit massiven Belastungen rechnen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

EU-Pläne für Barrierefreiheit im Online-Handel – Zeitaufwand würde sich verdoppeln

Beispielsweise würde sich die Zeit für das Einstellen neuer Produkte durch die neuen Anforderungen glatt verdoppeln. Insgesamt lägen die Folgekosten im deutschen Online-Handel bei über drei Milliarden Euro. Für mehr Bürokratie sorgen zusätzlich neue Melde- und Informationspflichten.

Strenge Vorgaben  gefährden die Wettbewerbsfähigkeit

„Die teuren EU-Pläne erschweren insbesondere jungen, kleinen und mittelständischen Händlern den Einstieg in den E-Commerce. Außerdem gefährden die strengen Vorgaben die internationale Wettbewerbsfähigkeit der in der EU ansässigen Unternehmen“, so Tromp weiter.

Überregulierung verhindert Innovationen

„Die Regelung ist ein typisches Beispiel dafür, wie eine sinnvolle Idee durch gut gemeinte Regulierung in das Gegenteil verkehrt wird. Schon heute ist es für kleine und mittlere Unternehmen kaum mehr möglich, alle gesetzlichen Anforderungen und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Es kann nicht im Sinne der europäischen Verbraucher sein, mittelfristig nur noch bei Großunternehmen einkaufen zu können. Letztlich werden damit vor allem innovative Neugründungen verhindert was die Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone zusätzlich schwächen dürfte.“ ergänzt Elmar Keldenich, Geschäftsführer des Handelsverband Kosmetik.

[Text: HDE/Handelsverband Kosmetik; Bild: Fotolia]

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