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Fernabsatz: Aufmachen (zum Teil) erlaubt

Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass weder das Öffnen der Cellophanhülle noch die Beschädigung der Wachsversiegelung des Korkens einer hochwertigen Cognac-Flasche das Verbraucherwiderrufsrecht im Fernabsatz beeinflußt.
Eine wichtige Entscheidung für Alle die Luxusprodukte auf dem Weg des Fernabsatzes z.B über das Internet anbieten. […]

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Europäischer Gerichtshof: Schlussanträge des Generalanwalts L’Oréal / eBay

Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht für Verstöße gegen das Markenrecht, die von den Nutzern ihres elektronischen Marktplatzes begangen worden sind

Wenn eBay jedoch die verletzende Benutzung einer Marke gemeldet worden ist und derselbe Nutzer diese Verletzung fortführt oder wiederholt, kann das den Online-Marktplatz betreibende Unternehmen für haftbar erklärt werden […]