Europäischer Gerichtshof: ebay haftet doch für Markenrechtsverstöße

Europäischer Gerichtshof: ebay haftet doch für Markenrechtsverstöße. Das Internetauktionshaus ebay kann unter Umständen für Markenrechtsverstöße seiner Nutzer haftbar gemacht werden. Das sei, so sagt der EUGH allerdings nur der Fall, wenn das Auktionshaus bei der Bewerbung des Angebots eine tragende Rolle gespielt hat. Das gilt allerdings nur dann, wenn ihm so die Daten des Angebots bekannt geworden sind, oder die Daten kontrolliert werden konnten.

Europäischer Gerichtshof: ebay haftet doch für Markenrechtsverstöße – unter bestimmten Bedingungen

Gleiches gilt für das Bekanntwerden von ähnlich gelagerten Rechtsverstößen, allerdings nur dann, wenn die entsprechenden Verstöße dem Auktionshaus bekannt werden, ein sofortiges Handeln jedoch unterbleibt.

Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Maßnahmen gegen Markenrechtsverstöße empfohlen

Der Luxemburger Gerichtshof empfiehlt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Maßnahmen gegen Markenrechtsverstöße, auch prophylaktische Maßnahmen werden dabei in Erwägung gezogen.

Gegensatz zur Rechtsprechung in Mitgliedsstaaten

Die Entscheidung steht im Gegensatz zu den Ergebnissen von Verfahren aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. So hatten Gereichte aus Belgien, Frankreich und Großbritannien Ansprüche gegen die Internetplattform zunächst grundsätzlich verneint. Der Prozess war 2007 ins Rollen gekommen, als L’Oréal wegen des Verkaufs gefälschter Produkte, in mehreren europäischen Ländern Anzeige gegen ebay erstattete.

[Bild/Text: Parfümerienachrichten]

 


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